Teilnahmebedingungen Auswärtsspiel

HOFER ÖFB Gewinnspiel 26.08.2026-02.09.2026

§ 1 Allgemeines

(1) Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die HOFER Kommanditgesellschaft (nachfolgend "HOFER" genannt). Die Teilnehmenden erklären sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist HOFER zuständig und verantwortlich.

(2) Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Verbraucher:innen.

(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und freiwillig.

  

§ 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnehmende erklären, dass sie und die Begleitperson das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

(3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind sämtliche Dienstnehmer:innen der ALDI SÜD KG Gruppe und Brame AG.

(4) Personen der ÖFB-Verbotsliste dürfen ebenfalls nicht an diesem Gewinnspiel teilnehmen.

(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.

  

§ 3 Gewinn

(1) Die Teilnehmenden haben die Chance auf einen der folgenden Gewinne:

  

  

  

(2) Der Preis wird von HOFER unentgeltlich zur Verfügung gestellt und kann nicht in Bargeld ausgezahlt oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.

(3) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

(4) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

  

§ 4 Durchführung des Gewinnspiels

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit von 26.08.2026, 11:00 Uhr bis einschließlich 02.09.2026, 23:00 Uhr, möglich.

(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist der Aufruf der Webseite https://www.hofer.at/angebote-und-aktionen/gewinnspiele/oefb-gewinnspiel erforderlich. Anschließend muss das Spiel gespielt werden, bei dem durch Bewegen der Spielfigur als Torwart die automatisch geschossenen Bälle abgewehrt werden, um Tore zu verhindern. An der Verlosung kann unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Bälle teilgenommen werden. Nach Eingabe der persönlichen Daten und Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen wird das Formular abgesendet. Dadurch wird die Möglichkeit zur Teilnahme an der Verlosung des unter § 3 (1) genannten Preises gegeben.

(3) Der Gewinn wird unter allen Teilnehmenden verlost, welche das Teilnahmeformular vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmenden verantwortlich. Falsche Angaben haben den Verlust des Gewinnanspruchs zur Folge.

(4) Es kann täglich einmal teilgenommen werden. Tägliche Mehrfachteilnahmen sind nicht erlaubt. Pro Tag und Teilnehmer:in landet eine Gewinnchance im Lostopf.

(5) Die Auslosung wird von HOFER per Zufallsprinzip durchgeführt und die Gewinnbenachrichtigung erfolgt bis 25.09.2026

(6) Die Ermittlung der Gewinner findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

  

§ 5 Annahme des Gewinns

(1) Die Gewinner:innen werden von HOFER per E-Mail über den Gewinn verständigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.

(2) Die Gewinner:innen müssen den Gewinn innerhalb von 10 Tagen annehmen, indem sie HOFER eine E-Mail an gewinnspiel@hofer.at mit ihrer Anschrift, Geburtsdatum und dem vollständigen Namen sowie den vollständigen Namen und das Geburtsdatum der Begleitperson retournieren. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird von HOFER nach eigenem Ermessen und wenn zeitlich möglich unter den verbleibenden Teilnehmenden neuerlich verlost. Zuerst gezogene Gewinner:innen haben nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf ihren Gewinn.

(3) Der Gewinn wird via E-Mail übermittelt.

  

§ 6 Störungen im Ablauf; Haftung

(1) HOFER behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels oder der Internetseite besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.

(2) HOFER hat das Recht, Teilnehmende vom Gewinnspiel mit sofortiger Wirkung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmenden, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.

(3) HOFER übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird.

(4) HOFER haftet nur für Schäden, die von HOFER oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  

§ 7 Datenschutzhinweis

(1) Die Teilnehmenden nehmen den Datenschutzhinweis unter https://www.hofer.at/datenschutzhinweis zur Kenntnis.

(2) Die Gewinner:innen stimmen durch die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ausdrücklich zu, dass der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum und der Hauptwohnsitzer der Gewinner:innen (inkl. Begleitperson), zum Zweck des Abgleichs mit der Stadion-Verbotsliste, an den ÖFB übermittelt werden dürfen. Die Gewinner:innen müssen sicherstellen, dass auch die Begleitperson ihre Einwilligung gegeben hat. Ergibt sich daraus, dass Gewinner:innen auf der Stadion-Verbotsliste aufscheinen, begründet dies ebenso das Recht, den Gewinn neuerlich unter den verbleibenden Teilnehmenden zu verlosen. Der Gewinnanspruch verfällt hierdurch. Scheint die Begleitperson auf der Verbotsliste auf, kann der Gewinner innerhalb von 24 Stunden nach der Verständigung eine neue Begleitperson namhaft machen.

  

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wels.

(2) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt gegebenenfalls eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.