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Teilnahmebedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Veranstalter dieser Gewinnspiele ist die HOFER Kommanditgesellschaft (nachfolgend "HOFER" genannt). Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist HOFER zuständig und verantwortlich.

(2) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.

(3) Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Verbraucher.

(4) Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 14 Jahre. Zusätzlich ist zwischen 14 und 18 Jahren das Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich.

(2) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

(3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte von HOFER.

(4) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfordert einen Kassenbon und ist somit abhängig vom Erwerb einer Ware.

§ 3 Gewinn

(1) Die Gewinner des unbefristeten Gewinnspiels erhalten monatlich einen Einkaufsgutschein im Wert von je € 300,00.

(2) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

§ 4 Durchführung der Gewinnspiele

(1) Die Teilnahme am unbefristeten Gewinnspiel ist seit 30.03.2016 bis auf Widerruf unbegrenzt möglich. Ab 01.01.2020 wird pro Monat ein Gewinner je Bundesland per Zufallsprinzip ausgewählt. Ausschlaggebend ist der Hauptwohnsitz des Gewinnspielteilnehmers.

(2) Die Gewinne werden unter allen Teilnehmern verlost, die an der Umfrage unter Angabe der gesamten Bon-Nummer inkl. Datum und Uhrzeit teilgenommen und sich eigenhändig mit vollständigen Angaben zu ihrer Person angemeldet haben. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.

(3) Für die Gewinner-Ermittlung sowohl des unbefristeten als auch des Sondergewinnspiels ist das Bon-Datum ausschlaggebend, wobei ein Kassenbon für die Teilnahme an der Umfrage und damit am Gewinnspiel für 14 Tage gültig ist.

(4) Die Auslosung der Gewinner beider Gewinnspiele wird von HOFER per Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt und erfolgt jeweils in der dritten Woche des Folgemonats.

(5) Jeder Kassenbon wird nur einmal für die Teilnahme an den Gewinnspielen berücksichtigt. Mehrfacheingaben mit derselben Bon-Nummer sind nicht möglich.

§ 5 Gewinnübermittlung

(1) Die Gewinner werden von HOFER durch eine schriftliche Gewinnmitteilung per E-Mail benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.

(2) Die Gewinne werden per E-Mail in Form eines Print@Home Gutscheins an die Gewinner übermittelt.

(3) Der Print@Home Gutschein kann mittels Klick auf die in der E-Mail angeführte URL von den Gewinnern abgerufen und gegen Vorlage des Ausdrucks in der Filiale eingelöst werden.

§ 6 Störungen im Ablauf; Haftung

(1) HOFER behält sich vor, die Gewinnspiele jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe ihre ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs der Spiele oder der Internetseite besteht oder die Spiele aus rechtlichen Gründen unzulässig sind.

(2) HOFER übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der technischen Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung.

(3) HOFER haftet nur für Schäden, die von HOFER oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(4) HOFER hat das Recht, Teilnehmer von den Gewinnspielen auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.

§ 7 Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung

(1) Der Gewinner des Sondergewinnspiels erteilt seine ausdrückliche Erlaubnis, dass HOFER seine Daten, sofern erforderlich, an externe Partner zum Zwecke der Gewinnübermittlung weitergeben darf. Der jeweilige externe Partner wird in der Gewinnmitteilung gesondert bekannt gegeben.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wels.

(2) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.