Teilnahmebedingungen des Mein HOFER. Meine Einkäufe. Gewinnspiels
Zusatzgewinnspiel bis 30.11.2025
§ 1 Allgemeines
(1) Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die HOFER Kommanditgesellschaft, Hofer Straße 1, 4642 Sattledt, Österreich (nachfolgend "HOFER" genannt). Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit den Teilnahmebedingungen in der jeweils aktuell gültigen Form einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist HOFER zuständig und verantwortlich.
(2) Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
(3) Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Das grundsätzlich erforderliche Mindestalter für die Teilnahme am Gewinnspiel ist 18 Jahre, jedoch ist unter dem Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters die Teilnahme am Gewinnspiel bereits ab dem 14. Lebensjahr möglich.
(2) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
(3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind sämtliche Dienstnehmer der ALDI SÜD KG Gruppe.
(4) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfordert drei digitale Kassenbons und ist somit abhängig vom Erwerb einer Ware.
§ 3 Gewinn
(1) Im Zeitraum vom 22.09.2025 - 30.11.2025 sichern sich die Teilnehmer die Chance auf einen von 100 Gewinnen, die am 01.12.2025 per Zufall verlost werden.
Der 1. Preis beinhaltet folgendes Gewinnpaket:
1x € 5.000 HOFER-Einkaufsgutschein
1x € 3.000 HOFER REISEN-Gutschein
1x Strom im Wert von € 1.500 in Form einer Gutschrift auf einen neu abzuschließenden oder bestehenden HOFER GRÜNSTROM Tarif.
1x € 100 HOFER FOTOS-Gutschein
1x 1 Jahr HoT Internet Plus 5G Tarif (SIM-Karte sowie 12 x 30 Tagetarif à € 29,90)
1x HoT 5G WLAN-Router im Wert von € 199,-
Der 2.-10. Preis beinhaltet Folgendes:
je ein € 500 HOFER REISEN Gutschein
Der 11.-100. Preis beinhaltet Folgendes:
je ein € 50 HOFER Warengutschein
(2) Die Preise werden von HOFER unentgeltlich zur Verfügung gestellt und können nicht in Bargeld ausgezahlt oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
(3) Der HOFER FOTOS Gutschein im Wert von € 100 ist bis zum 31.12.2026 gültig. Dieser kann nicht mit anderen Aktionen oder Gutscheinen kombiniert werden.
(4) Um den Gewinn in Form von HOFER GRÜNSTROM im Wert von € 1.500 einzulösen, muss der Gewinner oder die Gewinnerin die Gewinnbenachrichtigung von HOFER per E-Mail an service@hofer-gruenstrom.at senden. In dieser E-Mail ist anzugeben, auf welchen Zählerpunkt und welche Kundennummer die kWh gutgeschrieben werden sollen. Sollte noch kein Vertrag mit HOFER GRÜNSTROM bestehen, muss vor der Einlösung des Gewinns ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Sollte der Gewinner keinen bestehenden HOFER GRÜNSTROM Tarif haben und einen solchen auch nicht abschließen wollen, verfällt der Anspruch auf den Strom im Wert von € 1.500, die restlichen Gewinnansprüche bleiben bestehend. Eine nachträgliche Änderung des Zählerpunkt bzw. der Kundennummer ist nicht möglich.
(5) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
(6) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
§ 4 Durchführung der Gewinnspiele
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit von 22.09.2025, 00:01 Uhr bis einschließlich 30.11.2025, 23:59 Uhr, möglich
(2) Die Anmeldung zum Gewinnspiel erfordert ein Kundenkonto auf hofer.at/mhme. Die Preise werden unter allen Teilnehmern verlost, welche das Gewinnspiel-Teilnahmeformular vollständig ausgefüllt und im Gewinnspielzeitraum mindestens 3 Kassenbons in das digitale Bon-Archiv hochgeladen haben. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmer verantwortlich.
(3) Die Auslosung der Gewinner wird von HOFER per Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt und die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt bis 31.12.2025.
(4) Jeder Kassenbon wird nur einmal für die Teilnahme am Gewinnspiel berücksichtigt. Mehrfachteilnahmen mit einem Kassenbon sind nicht möglich.
§ 5 Gewinnübermittlung
(1) Die Gewinner werden von HOFER durch eine schriftliche Gewinnmitteilung per E-Mail benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.
(2) Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 10 Werktagen annehmen, indem er ein E-Mail an gewinnspiel@hofer.at mit seiner Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und seinem vollständigen Namen retourniert. Für den Gewinn in Form von HOFER GRÜNSTROM kommt zusätzlich § 3 Punkt 4 zur Anwendung. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird unter den verbleibenden Teilnehmern neuerlich verlost. Der zuerst gezogene Gewinner hat nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
(3) Sämtliche Gutscheine werden per E-Mail in Form von Print@Home Gutscheinen an die von den Gewinnern im Gewinnspielformular angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Print@Home Gutschein kann mittels Klick auf die in der E-Mail angeführte URL von den Gewinnern abgerufen und gegen Vorlage des Ausdrucks in der Filiale eingelöst werden.
(4) Abweichend zu Punkt (3) werden der 1. - 10. Preis (1x € 5.000 HOFER-Einkaufsgutschein, 1x € 3.000 HOFER REISEN Gutschein, 1x € 100 HOFER Fotos Gutschein, 9x je € 500 HOFER REISEN-Gutscheine und 1x HoT 5G WLAN-Router sowie 1x HoT SIM-Karte für das Internet Plus für ein Jahr), postalisch an die in der Annahme-Mail gemäß § 6 (2) angegebene Adresse übermittelt. Die 12 x 30 Tagestarife des HoT Internet Plus sind auf der SIM-Karte kostenlos voraktiviert.
(5) Der Gewinn von HOFER GRÜNSTROM wird direkt bei HOFER GRÜNSTROM (EP Energie AG Plus GmbH) eingelöst. Weitere Details hierzu unter Punkt 4 in § 3 Gewinn.
§ 6 Veröffentlichung
(1) Die Gewinner nehmen zur Kenntnis, dass HOFER Lichtbilder und Videoaufnahmen in Ton und Bild bei einer etwaigen persönlichen Übergabe des Gewinns anfertigen und diese anschließend zu Werbezwecken nutzen kann, sofern dies von HOFER gewünscht wird. Es liegt im berechtigten Interesse von HOFER (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) über das Gewinnspiel und die Gewinner zu berichten und diese Werbematerialien auf den Kommunikationskanälen von HOFER (zB Social Media, Webseite) zu nutzen. Dem Gewinner kommt das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO zu.
§ 7 Störungen im Ablauf; Haftung
(1) HOFER behält sich vor, die Gewinnspiele jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe ihre ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs der Spiele oder der Internetseite besteht oder die Spiele aus rechtlichen Gründen unzulässig sind.
(2) HOFER übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der technischen Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung.
(3) HOFER haftet nur für Schäden, die von HOFER oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) HOFER hat das Recht, Teilnehmer von den Gewinnspielen mit sofortiger Wirkung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wels.
(2) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt gegebenenfalls eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
(3) Die Teilnehmer nehmen den Datenschutzhinweis unter Impressum & Datenschutzhinweis zur Kenntnis.