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Compliance

Bei HOFER wird verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln großgeschrieben, um den wirtschaftlichen Erfolg zu sichern und potenzielle Risiken abzuwenden. Compliance ist daher ein wichtiger Baustein der Unternehmensverantwortung und bekräftigt unsere Werte: Einfachheit, Verantwortung und Verlässlichkeit. Durch Compliance-Maßnahmen, wie beispielsweise regelmäßige Schulungen, stellen wir das regelkonforme Handeln all unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher. Eine eigens eingesetzte und unabhängige Compliance-Abteilung ist zudem für die stetige Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems von HOFER verantwortlich. Zudem werden die Compliance-Werte von der Unternehmensführung vorgelebt und damit auch aktiv in das Unternehmen hineingetragen.

 

Code of Conduct

 

Der Code of Conduct der Unternehmensgruppe bildet seit 2016 die Grundlage für unser Handeln und dient als Leitlinie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er beschreibt Grundsätze, an die wir uns im täglichen Umgang miteinander, mit Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern halten. Das nachfolgende Video zeigt die wesentlichen Inhalte des Code of Conducts.

 

HOFER | Das Unternehmen

Anlaufstelle bei Compliance-Verstößen | interne Meldestelle iSd HinweisgeberInnenschutzgesetz

 

Hinweise zu (potenziellen) Compliance-Verstößen erachten wir als sehr wertvoll. Daher bietet HOFER seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern verschiedene Möglichkeiten, um (potenzielle) Compliance-Verstöße zu melden.

Als Anlaufstelle gibt es bei HOFER einen Vertrauensanwalt (Herr Dr. Michael Lindtner, LL.M. (WU) von Schneditz-Bolfras Lindtner Rechtsanwälte GmbH & Co KG). Die Anwaltskanzlei Schneditz-Bolfras Lindtner Rechtsanwälte GmbH & Co KG nimmt seit 2022 als HOFER Vertrauensanwalt die Rolle eines neutralen und unabhängigen Ansprechpartners ein. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und sind auch in anonymer Form möglich.

Der Vertrauensanwalt übernimmt zudem Aufgaben des internen Hinweisgebersystems und ist daher die interne Meldestelle iSd HinweisgeberInnenschutzgesetz, BGBI 6/2023 (HSchG).

Nähere Informationen zur Tätigkeit des Vertrauensanwalts bzw. zum internen Hinweisgebersystem erhalten Sie jederzeit unter den unten angeführten Kontaktdaten.

Compliance-Abteilung

blauer Hintergrund mit weiß umrandeter Sprechblase

Neben der Möglichkeit, den Vertrauensanwalt zu kontaktieren, können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner bei (potenziellen) Compliance-Verstößen auch direkt an die interne Compliance-Abteilung wenden: compliance@hofer.at

Ihr Vertrauensanwalt

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Dr. Michael Lindtner, LL.M. (WU)
Schneditz-Bolfras Lindtner Rechtsanwälte GmbH & Co KG
Brunnenweg 2/1
AT- 4810 Gmunden

Tel.: 0800 240 488 (Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr)
E-Mail: vertrauensanwalt.hofer@sl-ra.at

 

An den Vertrauensanwalt können Hinweise insbesondere zu folgenden Themen - auch anonym - gemeldet werden:

  • Betrug oder Veruntreuung
  • Sexuelle Belästigung und Mobbing
  • Drohungen und Gewalt am Arbeitsplatz
  • Missbrauch von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen
  • Geschenke, Bestechungen und Schmiergelder
  • Diebstahl
  • Diskriminierung
  • Fälschung von Fakten, Preisen oder Zahlen
  • Veröffentlichung von betriebsinternen Informationen
  • Kartellrecht
  • Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • Steuerrecht
  • sonstige in § 3 HSchG aufgezählte Themen

Datenschutz-Abteilung

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(Potenzielle) Datenschutz-Verstöße können direkt bei der internen Datenschutz-Abteilung gemeldet werden: datenschutz@hofer.at